Der Vergütungszeitraum für Vorsteuervergütungen aus Spanien beträgt derzeit mindestens 3 Monate und maximal 1 Kalenderjahr. Anträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung wird von den spanischen Behörden nicht gestattet.
Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme 200 EUR und für Jahresanträge 25 EUR.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Diesel und Autobahngebühren (ausschließlich bei Güterverkehr)
- Hotelübernachtungen und Restaurantkosten
Hotelrechnungen müssen unbedingt auf das Unternehmen und nicht auf den Mitarbeiter ausgestellt werden.
In Einzelfällen kann die ausgewiesene MwSt. von den spanischen Finanzbehörden zurückgefordert werden. - Messe- und Ausstellungskosten
- Kosten für Montage
Erstattungsbehörde:
Agencia Estatal de Administración Tributaria (A.E.A.T.)
Delegación Especial de Madrid
Sección de Regímenes Especiales
C/ Guzmán el Bueno, 139 Planta 1
E – 28071 MADRID
Tel.: (+34) 1582 6739
Fax: (+34) 1582 6757
eMail: consultas@aeat.es
Internet: http://www.aeat.es
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