Die Schweiz gestattet es lediglich einen Vorsteuervergütungsantrag pro Jahr einzureichen. Der Vergütungszeitraum beträgt derzeit maximal 1 Kalenderjahr. Anträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Die Mindestantragssumme beträgt 500 sFr.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Restaurantkosten, Getränke und Verpflegung (bis maximal 50%)
- Hotelkosten
- Beförderungen
- PKW-Kosten (Reparatur, Miete und Wartung)
- PKW-Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Reparaturen
- Messekosten
- Wareneinkäufe und Dienstleistungen
Im Rahmen der Fiskalvertretung müssen alle Antragsteller einen Vertreter mit Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz bestellen! Hotelrechnungen müssen unbedingt den Namen des beherbergten Unternehmens enthalten.
Ab einer Belegsumme in Höhe von 200 sFr. muss eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgen. Ansonsten können die Belege nicht anerkannt werden.
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