Der Vergütungszeitraum für Vorsteuervergütungen aus Polen beträgt derzeit mindestens 3 Monate und höchstens 1 Kalenderjahr. Anträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung ist hier nicht möglich.
Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme 200 EUR und für Jahresanträge 50 EUR.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Messekosten
- LKW- Diesel, Reparatur und Zubehör
- Anschaffung und laufende Aufwendungen für PKW und LKW mit einem
Ladevolumen von über 500 KG
Erstattungsbehörde:
Naczelnik
Drugiego Urzędu Skarbowy
ul. Lindleya 14
PL – 02-013 Warszawa-Śródmieście
Tel.: (+48) 22 62 17 249
Fax: (+48) 22 625 5006
eMail: is1436@mf.gov.pl
Internet : www.is.waw.pl/USWsrodmiescie2/.
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laut polnischem Bescheid ist die Mindesterstattung bei jährlichen Anträgen 50€