Der Vergütungszeitraum für Vorsteuervergütungen aus Norwegen beträgt derzeit mindestens
3 Monate und maximal 1 Kalenderjahr. Anträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres
abzugeben. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme 2000 NOK und für Jahresanträge
200 NOK.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Warenankäufe bei anschließendem Export
- LKW-Kosten
- Kraftstoff
- Lagerhaltungskosten für Waren
Erstattungsbehörde:
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