Anträge für Vorsteuervergütung in Italien müssen einen Vergütungszeitraum von mindestens einem Vierteljahr betragen. Maximal dürfen diese jedoch ein Kalenderjahr nicht überschreiten. Auch diese Anträge müssen bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden. Diesbezügliche Fristverlängerungen werden von Italien nicht geduldet.
Auch hier beträgt die Summe der Vierteljahresanträge mindestens 200 EUR und für Jahresanträge 25 EUR.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Messekosten
- LKW-Betriebskosten, -Kraftstoff und -Reparatur
- Personentransport sofern gewerblich
- PKW-Kosten für Handelsvertreter
Erstattungsbehörde:
Agenzia delle Entrate
Centro Operativo di Pescara
Via Rio Sparto 21
I – 65129 PESCARA
Tel.: (+39) 85 5771 2359 oder 2318 oder 2380
Fax: (+39) 85 577 2325
eMail: centrooperativo.pescara@agenziaentrate.it
Internet: www.agenziaentrate.it
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