Der Vergütungszeitraum für Vorsteuervergütungen aus Irland beträgt derzeit mindestens 3 Monate, wobei der letzte Vergütungszeitraum eines Jahres hier auch kürzer sein kann. Die Vorsteuervergütungsanträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben. In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Fristverlängerung möglich.
Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme hier 200 EUR und für Jahresänträge mindestens 25 EUR.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Messekosten
- Reparatur und Dieselkraftstoff für LKW
- Reparaturen allgemein
- Werbungskosten
- Geschenke und Repräsentationskosten die dem ermäßigtem MWSt-Satz unterliegen
Erstattungsbehörde:
Strategic Planning Division
VAT (Unregistered) Repayments
3rd Floor, River House, Charlottes Quay,
RL – Limerick
Tel.: (+353) 61 122799
Fax.: (+353) 61 402125
eMail: unregvat@revenue.ie
Internet: www.revenue.ie
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