Wer seinen Vorsteuervergütungsantrag in Großbritannien einreichen möchte, der muss den Vergütungszeitraum von derzeit mindestens 3 Monate und maximal 1 Kalenderjahr einhalten. Anträge müssen hier bis zum 30.06. des Folgejahres abgegeben werden. Eine Fristverlängerung wird in Großbritannien nicht gewährt.
Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme hier 130 engl. Pfund sowie 16 engl. Pfund für die Jahresänträge.
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Diesel und Benzin
- Telefongebühren
- PKW-Miete
- Übernachtung und Bewirtung
- Kursgebühren
- Messekosten
- Taxigebühren, sofern diese die die Steuernummer des Ausstellers enthalten
Erstattungsbehörde:
HM Revenue & Customs
VAT Overseas Repayment Unit, Custom House
PO Box 34
GB – LONDONDERRY BT 48 7 AE
Tel.: (+44) (0) 2871 376200
Fax: (+44) (0) 2871 372520
eMail: eng.oru.ni@hmce.gsi.gov.uk
Internet: www.hmrc.gov.uk
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