Wer seine Vorsteuervergütung in Estland geltend machen möchte, der muss den dort geforderten Vergütungszeitraum von einem Kalenderjahr einhalten. Die Antragsfrist geht bis zum 30.6. des folgenden Jahres. Fristverlängerungen sind in Estland nicht möglich.
Die Mindestantragssumme beträgt jährlich 4.000 EEK (= rund 500 Euro)
Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus:
- Messekosten
- Konferenzkosten
- Präsentationskosten
- Seminar- und Beratungskosten
- Anwaltsgebühren
- Kosten für Hotel, Restaurant und Bewirtung allg.
- Werbekosten
Erstattungbehörde:
Estonian Tax and Customs Boar
Narva mnt 9j
EST – 15176 TALLINN
Tel.: (+372) 683 5700
Fax: (+372) 683 5709
eMail: emta@emta.ee
http://www.emta.ee
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