Jedes Land erhebt eine Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Wenn grenzüberschreitende Geschäfte getätigt werden, kann eine ungerechtfertigte Besteuerung entstehen. Während im Inland ein Unternehmen die steuerrechtlich als Umsatzsteuer bezeichnete Abgabe durch den Vorsteuerabzug in Anrechnung bringt, ist das bei ausländischen Geschäftspartnern nur durch das Vorsteuervergütungsverfahren machbar. Für die Rückerstattung der entrichteten Steuer ist der jeweilige ...