Die Schweiz gestattet es lediglich einen Vorsteuervergütungsantrag pro Jahr einzureichen. Der Vergütungszeitraum beträgt derzeit maximal 1 Kalenderjahr. Anträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Mindestantragssumme beträgt 500 sFr. Erstattungsfähig sind Vorsteuern aus: Restaurantkosten, Getränke und Verpflegung (bis maximal 50%) Hotelkosten Beförderungen PKW-Kosten (Reparatur, Miete und Wartung) PKW-Anschaffungs- und ...