Jeder, der in seiner Steuererklärung Einkünfte, z.B. Kapitaleinkünfte, nicht erklärt, begeht eine Steuerhinterziehung. Die Abgabenordnung (AO) bietet eine Möglichkeit, trotz begangener Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Straffreiheit wird bei Erstattung einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 AO gewährt. Wie läuft eine Selbstanzeige ab? In der Regel lassen sich die Betroffenen von einem Rechtsanwalt beraten. Dort wird ...